Die Chancen des Mario M. mit und ohne Abitur

Mario M. möchte im Gefängnis Abitur machen. Der zu einer Gefängnisstrafe von 15 Jahren mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilte Entführer und Vergewaltiger der 13-jährigen Schülerin Stephanie aus Dresden, Mario M., möchte nun im Gefängnis sein Abitur machen Stephanies Peiniger Mario M. will im Gefängnis Abitur machen. Der hochbegabte Mario M. Die Hochbegabung des Mario M. Intelligenz im Hochsicherheitstrakt hoffe, daß er dadurch nach seiner Haft einen besseren Job finden könne. Der Staat wird die Kosten für das Abitur nicht übernehmen Mario M. will Abitur machen.
Bei einer Sicherheitsverwahrung handelt sich um eine freiheitsentziehende Maßregel, d. h. ein Straftäter, gegen den Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, verbleibt auch in staatlicher Verwahrung, nachdem er die daneben ausgeurteilte Freiheitsstrafe verbüßt hat, sofern seine Gefährlichkeit, die durch Gutachter festgestellt werden muss, noch fortbesteht Sicherheitsverwahrung.

Obwohl es um die Förderung von Hochbegabten in Deutschland Förderung für hochbegabte Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg schlecht steht, Herr Mario M. muss die Kosten für sein Abitur selbst tragen, ist seine Einschätzung seiner späteren Chancen durchaus realistisch, wenn man sich die aktuelle Verzerrung der Zeitlinie Kleines juristisches Einmaleins mit Brigitte Mohnhaupt durch die deutsche Justiz anschaut:
Kinder, wie schnell doch die Zeit vergeht!

9 Reaktionen zu “Die Chancen des Mario M. mit und ohne Abitur”

  1. F.R. (Psycho-Blog)

    Ich würde diese beiden Fälle aber nicht in einen Sack tun ;)

    In dem einen Fall eine “Täterin aus Überzeugung”, d.h. eine die “Kopf gesteuert” gehandelt hat,
    die immerhin 24 Jahre abgesessen hat und bei der von Experten davon ausgegangen wird, dass keine
    Wiederholungsgefahr besteht. Ich bin der Meinung, dass so jemand genauso zu behandeln ist wie
    jeder andere Straftäter - ob ein Mord nun aus Habgier oder Ideologie passiert ist, beides ist
    für mich genauso verwerflich.

    In dem anderen Fall ein Triebtäter, bei dem vom jetzigen Standpunkt aus davon ausgegangen werden
    muss, dass eine Wiederholungsgefahr besteht. Insofern wäre ein staatlich finanziertes Abitur mit
    dem Zweck einer Verbesserung seiner beruflichen Chancen für “Nachher” in der Tat fehl am Platz.

    MfG
    F.R.

  2. anaximander

    Mario macht sein Abi und anschliessend absolviert er ein Jus-Studium. Wenn er das Licht der Freiheit wieder erblickt, wird er im Rahmen der Resozialisierung zum Richter…

  3. arno

    Was bitteschön soll dieser Unsinn mit der “Verzerrung der Zeitlinie”?
    Die Entscheidung liegt ganz und gar im Rahmen der üblichen gesetzlichen Möglichkeiten. Außerdem haben Staat und “Volk” die Möglichkeit, mal wieder eine der großen Tugenden zu pflegen, derer wir in letzter Zeit wirklich nicht viele gezeigt haben: z. B. Gnade walten zu lassen.
    Wenn wir uns als Volk der Dichter und Denker begreifen wollen (aber ich denke das wollen die Meisten eben nicht), tun wir uns den besten Gefallen, in dem wir die Diskussion um B.M. auf sehr kleiner Flamme kochen.
    Ansonsten folge ich der Argumentation von F.R. Die Diskussion um B.M. und Mario M. gehören echt nicht in den gleichen Thread.

  4. pantoffelpunk

    Doch, die gehören HIER in den selben Thread. Denn hier gibt es zwei Sorten von Menschen: gut und böse, schwarz und weiß. Und was eine richtige Herrenente ist, die darf auch alle guten in einen Sack stecken und alle schlechten in den anderen, der wird dann ordentlich durchgeschüttelt und fertig ist das schlichte Weltbild.

  5. Sister

    In der Tat, so auch meine Auffassung, sind beide Sachverhalte nicht zu vergleichen.

    Herr M. hat es aufgrund der angeordneten Sicherheitsverwahrung “ungleich schwerer”, als Frau M. Er weiss nicht, wann er wieder “frei” sein wird; ich persönlich hoffe, dass dies nicht so schnell der Fall sein wird.

    Frau M. wurde wegen Mordes verurteilt; die Strafzumessung beträgt gem. § 211 lebenslänglich. Im Hinblick auf Art. 1, 2 GG besteht die Möglichkeit, dass der Verurteilte nach 15 -17 (je nach Bundesland) Jahren den Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stellen kann. Es sei denn, das Gericht hat die “schwere der Schuld” festgestellt. Erfolgte diese Feststellung, so erfolgt eine Mindeststrafanordnung, vor der kein Antrag gestellt werden kann. Dies zeigt sich auch in den Anträgen von Mohnhaupt und Klar; bei Klar ist die Zeit noch nicht rum, daher das Gnadengesuch.

    Ich PRIVAT finde eine Aussetzung der Strafe bei Mohnhaupt nicht in Ordnung; juristisch ist sie jedoch nicht zu beanstanden. Es gibt nicht Mörder 1. und 2. Klasse. Und die fehlende Reue wurde bereits im Strafmass berücksichtigt.

    Das bekämpfte Rechtssystem hat Recht gesprochen.

  6. Wilhelm Entenmann

    Auch meinem Laienwissen ist mir sehr wohl bewußt, daß beide Fälle in diesem Sinne nicht miteinander vergleichbar sind.

    Ich wollte vom Fachwissen nichts wissen sondern lediglich auch einmal wissen, wie es ist, wenn man seinen Gefühlen als Basis seiner Meinung freien Lauf läßt und auf diese Weise Dampf abläßt.

    Sorry, ich werd’s nie wieder tun.

    @anaximander:
    Ne. Medizinstudium, dann Ausbildung zum Facharzt für Psychiatrie, dann Antrag auf Gutachten stellen und selbst ein Gegengutachten erstellen.

  7. Sister

    Ich wollte nicht “Fachwissen” verbreiten (vielleicht ein wenig Licht “ins Dunkel bringen”, sorry, ich werde es nicht wieder tun :-) .

    Mich beschäftigt die Diskussion zu Mohnhaupt und Klar sehr. Ich teile nicht die Auffassung, dass von den bezeichneten Personen keine Gefahr mehr ausgeht. Dies ist aber meine subjektive Ansicht.

    Worauf ich aber im Kern hinaus wollte, ist der Unterschied in der Vorgehensweise Mohnhaupt und Klar. Bei Mohnhaupt sind die juristischen Voraussetzungen zur Aussetzung der Strafe gegeben.

    Klar hingegen hat einen Gnadenantrag gestellt. Und auch dann, wenn fehlende Reue über das Strafmass berücksichtigt wurde, ist (MEINE) Voraussetzung für eine positive Bescheidung eines Gnadenantrages 1. Distanzierung von der Tat, 2. Entschuldigung bei den Opfern.

    Aber wie geschrieben: Sorry, ich werd’s nie wieder tun :-) .

  8. Wilhelm Entenmann

    @Sister:
    Ach Schwester im Geiste, Fachwissen zur Argumentation bzw. Diskussion ist mir sehr willkommen.
    Mit dem Licht für die Dunkelheit geht es mir ja ähnlich, wenn auch auf einem andern Terrain bzw. Beleuchtungsebene. ;-)

  9. Magnus Becker-Pressespiegel gegen sexuelle Gewalt 8/07 (u. a. gegen Pornos + JuLis): » Magnus Becker, Presseschau, gegen sexuellen Missbrauch, pro-Porno, JuLis

    […] blog.schoggo-tv.de/2007/02/13/mario-m-abitur-gefaengnis/ (“Die Chancen des Mario M. mit und ohne Abitur”) […]

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