Richter aus Mainz unter Rassismus Verdacht
Gegen einen Richter des Landgericht Mainz wird wegen rassistischer Äußerungen ermittelt. Der unter Rassismus-Verdacht stehende Richter, welcher sich mit der Haftung von Arztfehlern beschäftigt, habe in einer Verhandlung einen türkischen Jungen aufgefordert, den rechten Arm zu heben, um die Beweglichkeit des Armes nach der Operation überprüfen zu können. Der Richter kommentierte die Armbewegung mit: “Für 1933 hätte es noch gereicht”. (1)
Eine andere Quelle berichtet, daß sich der Richter unter Bezugnahme auf den Nationalsozialismus über die Behinderung eines türkischen Mädchens lustig gemacht habe. (2)
“Kerzen!” Braucht wieder wer “Kerzen!”?
“Für 1933 hätte es noch gereicht” ist nun wirklich eine geschmacklose Äußerung, zumal die Aufforderung zum Heben des rechten Armes durch den Richter selbst erfolgt war.
Aber “Rassismus”?
Wie wäre wohl die Bewertung des gleichen Vorganges ausgefallen, wenn der besagte operierte Junge bzw. das behinderte Mädchen nicht türkisch sondern deutsch wären?
Wäre dann der Vorwurf von “Rassismus” bei einer derart geschmacklosen Äußerung überhaupt auch nur denkbar?
“Kerzen!”, gute deutsche Menschen entzünden jetzt wieder “Kerzen!” (hier).
Medien:
1) SWR - Mainz: Rassismus-Vorwurf gegen Mainzer Richter
2) Main Rheiner - Rassismus-Vorwurf gegen Mainzer Richter: Abwertende Äußerung über behindertes türkisches Mädchen?
Mannheim, den 30.08.2007, 15:24 Uhr.
Nachtrag, 18:17 Uhr: Der SWR hat seine Meldung inzwischen aktualisiert. Die Meldung lautet nun “Mainz: Hitlergruß-Bemerkung von Richter wird geprüft ” und erfährt auch inhaltlich Abänderungen. So habe der Anwalt der Familie des türkischen Jungen den Arm zur Veranschaulichung gehoben und der Richter, wie bekannt, diese Demonstration kommentiert.
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8 Kommentare
1.
Greta Koch schrieb am 04. September 2007 um 11:50
Der Richter hätte seinen Spruch nicht gemacht, wenn die Kinder blond und blauäugig und deutschsprachig, das Mädchen für ihn weniger offensichtlich behindert wäre. Dann wäre er nämlich fehl am Platz gewesen (was er so ja auch war).
2.
Readers Edition - Kommentar zu Hitlergruß-Richter: Herr Präsident Kestel, dieser Spruch gehört nirgendwo hin! schrieb am 23. Oktober 2007 um 21:23
[…] Jetzt gerät ein Mainzer Richter in die Schlagzeilen, weil er bei einer Verhandlung gesagt haben soll: “Für 1933 hätte es noch gereicht.” Da man wohl kaum annehmen kann, dass immer wieder auch Juristen den Verstand verlieren, muss mehr hinter dieser Bemerkung stecken. […]
3.
Maralex schrieb am 23. Oktober 2007 um 23:58
die Aufregung über diese Äußerung halte ich für krotesk - es ist eine richtige Hysterie entstanden bezüglich “braunen” Äußerungen - die Äußerung ist sicherlich nicht geschickt, der Richter wollte wohl “witzig” sein - aber jede auch irgendwie geartete Anspielung auf das sog. 3. Reich als Ausfluss braunen Gedankenguts zu werten geht zu weit. Ich kann nicht erkennen, dass der Richter mit dieser Äußerung irgendwie Sympathie für das 3. Reich bekundet hat - um dies klarzustellen - meine Familie hat im 3. Reich aufgrund jüdischer Verwandter massiv leiden müssen!
4.
GeistesWelt schrieb am 24. Oktober 2007 um 09:09
Man kann auch Totalitär sein ohne ein “rechtes Vokabular” zu benutzen. Gerade das aber fällt diesen Leuten, die sich über “Wortverbrechen” gerne aufregen nicht auf…. das ist das Bedenkliche, wenn diese Art Mensch die Mehrheit stellen.
5.
Handakte WebLAWg - Kommentar zu Hitlergruß-Richter: Herr Präsident Kestel, dieser Spruch gehört nirgendwo hin! schrieb am 24. Oktober 2007 um 09:25
[…] Jetzt gerät ein Mainzer Richter in die Schlagzeilen, weil er bei einer Verhandlung gesagt haben soll: Für 1933 hätte es noch gereicht. Da man wohl kaum annehmen kann, dass immer wieder auch Juristen den Verstand verlieren, muss mehr hinter dieser Bemerkung stecken. […]
6.
Wilhelm Entenmann schrieb am 24. Oktober 2007 um 10:04
@4. GeistesWelt:
Es ist das alte Problem (zumindestens für mich), daß Menschen sich nur auf “Inhalte” beziehen, nicht aber nach der “Struktur” hinter den Dingen schauen.
Dank dieser menschlichen Bezogenheit auf Vordergründiges haben es Verführer verdammt einfach.
—
@3. Maralex:
Das “spricht mir aus dem Herzen”.
Er hat eine ungeschickte inhaltlich Assoziation, welche er zunächst nur gedacht hat, einfach laut gesprochen.
Ein erhobener rechter Arm ist bei und nun einmal mit der Nazizeit assoziiert.
—
Persönlich kann ich dabei nicht verstehen, was an der Äußerung rassistisch gewesen sein sollte, selbst wenn der Richter die Sache ernst gemeint haben könnte.
Szene einer Funktionsprüfung eines Armes nach Operation
Türkisches Kind: Hebt rechten Arm nach Aufforderung.
Richter: “Für 1933 hätte es noch gereicht.”
Assoziationen bzw. Interpretationen
a. Richter bescheinigt einem türkischen Jungen, daß er für die Hitlerjugend noch geeignet gewesen wäre.
->Wo ist da der Rassismus? Ein deutscher Richter bescheinigt einem türkischen Jungen, daß er der Mitgliedschaft würdig gesen wäre. Er grenzt den Jungen wegen seiner Herkunft nicht aus, ganz im Gegenteil.
b. Das Wörtchen “noch” (gereicht)
->Die Funktion des Armes war etwas eingeschränkt, aber für ‘33 noch ausreichend. Heißt: In ‘33 hatten alle Personen Einschränkungen, im Prinzip eine Kritik an der damaligen Zeit.
FAZIT: Man kann vieles interpretieren, wenn man möchte.
7.
GeistesWelt schrieb am 24. Oktober 2007 um 13:25
@Wilhelm:
noch mal zustimmend zusammenfassend: Die Mittel durch den Inhalt legitimieren zu wollen ist bekannte Methode jedes Mittel als gerechtfertigt erscheinen zu lassen. Das wird das Mittel sein inhaltlich den Rechtsstaat hinter sich lassen zu können.
8.
H. schrieb am 14. November 2007 um 15:42
Keine ZZZ in OOO.
VVVWWW am Amtsgericht XXXYYY,
XY ich erfolgreich als befangen abgelehnt habe,
verglich schriftlich die Wahrnehmung meiner Rechtsmittel
in einem Verfahren wegen Sorge- und Umgangsrecht mit dem
nationalsozialistischen “Vernichtungskampf” im Osten.
Hierbei zitierte XY den Begriff aus einer Rede Adolf
Hitlers vom 30.März 1941 vor der deutschen Generalität
in Bezug auf den geplanten Rußlandfeldzug.
Eine Umsetzung erfolgte im “Erlass über die Ausübung der
Kriegsgerichtsbarkeit im Gebiet Barbarossa” vom 13.Mai 1941.
Eine von mir geforderte Entschuldigung blieb aus.