Lehrerin gegen Kopftuch-Verbot
Muslimische Lehrerin aus Stuttgart will gegen Urteil zum Kopftuch-Verbot im Unterricht an der Schule in Revision gehen. Deutsche Konvertitin will Revision vom Berufungsurteil am Landgericht Mannheim, welches noch nicht rechtskräftg ist, weshalb die Lehrerin ihr Kopftuch im Unterricht vorerst noch tragen darf.
Es gibt Tage, an welchen man Gott dankbar sein kann, daß man keine Kinder hat. Denn was sollte man tun, um seine Kinder, speziell aber die Mädchen bzw. Töchter, vor der Konfrontation mit Rollenvorbildern zu schützen, welche den Prinzipien unserer westlichen Zivilisation zur Gleichstellung von Mann und Frau in einer unvereinbaren, ja geradezu destruktiven Weise gegenüberstehen? Das Kopftuch einer Muslima ist eben nicht nur ein Zeichen für die Zugehörigkeit zu einer Religion, es ist auch der sichtbare Ausdruck der vom Islam gebotenen Ungleichbehandlung der Frau. Deo Vindice!, mögen die Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig -> der Nichtzulassungbeschwerde der Lehrerin aus Stuttgart nicht entsprechen, damit -> das Urteil vom Landgericht Mannheim bestehen lassen und somit dem Kopftuch-Spuk an Deutschlands Schulen ein Ende bereiten helfen, denn das Kopftuch in öffentlichen Einrichtungen, speziell aber in Kindergärten, Schulen und Erziehungseinrichtungen, ist eben nicht -> “Eine Sache zwischen mir und Gott”, es ist öffentlich verhandelbar, die Prinzipien unserer Gesellschaft sind es jedoch nicht.
Mannheim, den 29.05.2008, 14:58 Uhr.




