22. August 2008

Marco Kanne von DGB zur Zensur von opponent aufgefordert

DGB fordert Marco Kanne von opponent zur Löschung von Screenshot von Hitler-Kommentar bei DGB-Kampagne zum Mindestlohn auf. Gründe des DGB mit Logo und Urheberrecht gewiss kein Vorwand zur Zensur der freien Meinung. “Du bist Deutschland”-Kritiker Spreeblick mahnt Copyrightvergehen an.

Solidarität für Emmely Das Arbeitsgericht Berlin gab der Kaisers Tengelmann AG Recht, welche der festangestellten Kassiererin Barbara E. “Emmely” nach 31 Jahren kündigte, da sich die Mitarbeiterin unrechtsmäßig Pfandbons im Wert von 1,30 Euro angeeignet habe. Linke Gruppen sind der Meinung, daß die Kündigung politische Gründe habe und die Pfandbons nur Vorwand für die Beseitigung einer unbequemen Mitarbeiterin seien, denn  Emmely sei beim Streik von Ver.di Ende 2007 als als einzige Streikende übrig geblieben [1 bis 4].
Vorwand Unrechtmäßig angeeignete Pfandbons im Wert von 1,30 Euro - mit juristisch sicherlich einwandfreien Kanonen auf arme Spatzen geschossen - auch wir sind der Meinung, daß die Kaisers Tengelmann AG sicherlich nicht an der Hartz-4-Tafel speisen muß, sondern mit dem großen Löffel alle rechtlich sauberen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um eine Opponentin mittels eines Vorwandes loszuwerden.

Update: Wir bitten um Beachtung des Nachtrages ->hier in Sachen “Media-Markt” vs “Media-Blöd und der Veröffentlichung von Screenshots durch “Spiegel Online”.

Einwand: DGB mit Kanone Urheberrecht gegen Opponent Marco Kanne

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