23. August 2008

Falsche Russlandflagge im Fernsehen

Falsche Russlandflagge im Fernsehen aufgetaucht. Pannenserie mit falschen Flaggen im deutschen Fernsehen reißt nicht ab. Nach falscher Deutschlandflagge und falschen USA-Flaggen nun auch falsche Russlandflagge bei deutscher TV-Station. Verantwortlicher Praktikant weißt Schuld von sich.

“Jetzt rollen aber Köpfe!”,  soll sich der Mannheimer Betreiber von “Schoggo-TV”, Wilhelm Entenmann ->hier, in einem Telefoninterview mit dem Schweizer VIP-Magazin “Side Effects” ->hier entnervt geäußert haben, nachdem bekannt geworden war, daß in einem Bericht über das Vorrundenspiel Russland - Deutschland beim olympischen Handballturnier, die Sport-Redaktion von “Schoggo-TV” falsche Flaggen von Deutschland und Russland gezeigt hatte. Unbestätigten Gerüchten zufolge soll die Stelle des Redaktionsfaktotums Walther inzwischen vakant bzw. dem bissigen Blogplauderer Gilbert ->hier die Stelle als “Token” ->hier angeboten worden sein.

Neuer Flaggen-Skandal enthüllt: Bildungsnotstand im deutschen Fernsehen!

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Spatzennest-Prozess-Urteil

Ex-Leiter von Kinderheim Spatzennest in Ramsen, Sozialpädagoge Stefan S., von Landgericht Kaiserslautern wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Sogenannte Doktorspiele bringen dem ehemaligen Spatzennest-Leiter und Zeugen der Wormser Prozesse ein eingeschränktes Berufsverbot.

Die Forderung “Todesstrafe für Kinderschänder” könnte ja nun als Volksverhetzung gewertet und strafrechtlich geahndet werden ->hier bzw. ->hier und überhaupt sollte man in diesem Zusammenhang nur von Ferkel-Sex und nicht von einem “Sex-Ferkel” ->hier reden, gilt doch wohl in Deutschland Täter- vor Opferschutz (Juristen beachten das “wohl”), weshalb ein verurteilter Straftäter sich wohl (sic!) der Persönlichkeitrechte erinnern könnte, seiner Rechte ja-wohl (dito).
Das Landgericht Kaiserslautern verurteilte am Freitag den ehemaligen Leiter vom Kinderheim Spatzennest in Ramsen im Donnersbergkreis, Stefan S., einen 40-jährigen Krankenpfleger und Sozialpädagogen mit Ausbildung als Familientherapeut, zu einer Haftstrafe von einem Jahr, welche auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Zusätzlich darf er in den nächsten drei Jahren nicht als Sozialpädagoge arbeiten, wenn er dabei mit Mädchen unter 14 Jahren in Kontakt kommen könnte ->hier. Das Gericht befand Stefan S. des sexuellen Missbrauchs minderjähriger Schutzbefohlener schuldig, welchen er in Form von “Doktorspielchen”, wie wohl (s.o) der Volksmund sagen dürfte, an acht Mädchen im Alter von sechs und zwölf begannen haben soll. Der Angeklagte habe die Vorwürfe als “Existenz vernichtend” ->hier bezeichnet (vorab ->hier und ->hier).
Stefan S. ist Zeuge in den sogenannten “Wormser Prozessen” ->hier gewesen, in welchen Eltern “Existenz vernichtend”, weil fälschlicherweise vorgeworfen worden war, sich an ihren eigenen Kindern vergangen zu haben. Einige dieser Kinder wurden im Kinderheim Spatzennest in Ramsen bei Sozialpädagoge Stefan S. untergebracht ->hier und ->hier.
Wären dies meine Kinder gewesen, ich würde wohl (da capo!) “Kampfspiele” mit meinem Ex-Beruf-Kollegen veranstalten wollen.
Mannheim, den 23.08.2008, 12:41 Uhr.