Huren in Mannheim
Illegalen Huren in Mannheim Zimmer vermietet, Ehepaar kommt vor Landgericht Mannheim dank Absprache im Hinterzimmer glimpflich davon. Bundesregierung will Absprachen vor Gericht mit Gesetz aus Schmuddelecke holen.
Rotlichtbezirk im Gericht Nicht weil sie Zimmer an Huren aus Osteuropa vermieteten, sondern weil sich diese Prostituierten ohne Papiere illegal in Deutschland aufhielten und in der Mannheimer Neckarstadt ihre Dienste anboten, stand ein Ehepaar vor dem Landgericht Mannheim, welches die beiden Angeklagten nach bereits zweieinhalb Stunden zu je 18 Monaten auf Bewährung und der Zahlung der Mieteinnahmen in Höhe von 70.000 Euro an die Staatskasse verurteilte. Ein Deal im Hinterzimmer machte dies Urteil möglich, welches der Richter mit dem lange Zurückliegen der Straftaten, den Geständnissen und den Einnahmen für die Staatskasse begründete [-> Mannheimer Morgen].
Mit einer Gesetzesvorlage will nun die Bundesregierung [-> Deutscher Bundestag] die längst üblichen “Absprachen aus den Hinterzimmern und den Herrentoiletten ans Licht der Öffentlichkeit” holen (Zypries) und diesen eine gesetzliche Grundlage verschaffen [-> Financial Times Deutschland]. Der schnelle Blowjob unter der Richterrobe, Deutschlands Justizia verkommt zu einem Glory Hole [-> Wikipedia] und nach Zumwinkel, Hartz und Ackermann hatte der Mannheimer Prozess wohl nur zufällig illegale Huren zum Gegenstand.
Mannheim, den 30.01.2009, 09:13 Uhr.
Bildnachweis: Koberfenster im Amsterdamer Rotlichtbezirk Walletjes [-> Wikipedia].
Im Namen des Volkes Der Fraktionschef der Republikaner im Pirmasenser Stadtrat, Andreas Burkhardt [1, 2], wurde vom Amtsgericht wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt. Er hatte bei einer Stadtratssitzung eine Flüchtlingsfamilie aus dem Kosovo als “Zigeunerfamilie” und “Sippschaft” bezeichnet und zuvor in einer schriftliche Anfrage an die Stadtverwaltung wissen wollen, wie die Stadt künftig mit dem “parasitären Verhalten bestimmter Gruppen” umgehen wolle. Das Amtsgericht sah im Vorwurf des “parasitären Verhaltens” die Grenze der Meinungsfreiheit überschritten und Andreas Burhardt sah sich als Republikaner als Opfer “der modernen Gesinnungsdiktatur” [3].
“Auf, auf zum Kampf, zum Kampf sind wir bereit!” [1] Ist die Tötung der revolutionären Kommunistin Rosa Luxemburg [2, Bild A] im Januar 1919 im Auftrag des Offiziers Waldemar Papst [3] ein Mord oder aber ein patriotischer Akt gewesen, welcher die damals junge demokratische Weimarer Republik vor dem Absturz in den Kommunismus rettete? Ist die Tötung der Kommunistin Rosa Luxemburg ein Mord bzw. eine Straftat gewesen, so wird deren Billigung gemäß § 140 StGB [4] verfolgt, unabhängig davon, ob die Tat juristisch als Mord festgestellt worden ist. Ein Bulletin der Bundesregierung von 1962 [5, 6] habe die Tötung von Rosa Luxemburg und ihrem Genossen Karl Liebknecht indes als “standrechtliche Erschießung” zur Bewahrung Deutschlands vor dem Kommunismus bewertet [7].
Redaktionspraktikantin Wutzelputz hat mal drei Fragen Die SPD-Hessen hat nun wegen dem Ypsilanti-Anruf Anzeige gegen Radio FFN bei der Staatsanwaltschaft in Hannover gestellt. Die Anzeige richte sich gegen FFN und die Verantwortlichen der Veröffentlichung im Internet. Laut SPD verstoße die Veröffentlichung gegen das StGB, wonach unerlaubte Mitschnitte und deren Verbreitung unter Strafe gestellt werden. Man müsse nun handeln, da sonst die IP des Täters gelöscht werden würde
Prof. Dr. jur. Der Medienrechtler Alexander Freys stuft in einem Interview mit der Fuldaer Zeitung [1] den Mitschnitt des Telefonates von FFN mit Andrea Ypsilanti nach § 201 StGB [2] als strafbar ein, da Ypsilanti nicht ihre Einwilligung gegeben hätte. Prof. Dr. jur. Freys warnt in dem Interview die Medien vor Zitaten aus dem Mitschnitt und dem Setzen von Links auf die, derart illegal zustande gekommene Aufnahme. Ja, da hat Andrea Ypsilanti (Bild [3]) wohl Glück gehabt, daß man nur ihre Stimme aufgenommen hat.


